Halteverbot am Umzugstag beantragen

Martin K. hat uns eine interessante Frage gestellt, die viele unserer Leser bewegt: „Wie ist es mit dem Halteverbot am Umzugstag. Reicht es, wenn ich den Bereich selbst mit Absperrband und einem Zettel markiere oder muss ich ein Halteverbot bei der Stadt beantragen?“

Wenn am Umzugstag kein Parkplatz direkt vor der Tür frei ist, ist Stress vorprogrammiert. Die langen Wege, um die Möbel zu Be- oder Entladen, führen nicht selten zu einem mühsamen und langen Umzugstag, an dessen Ende die Nerven blank liegen.

Daher unser Tipp zum Halteverbot am Umzugstag:

Sorgen Sie schon im Vorfeld des Umzuges für ausreichend freie Stellplätze direkt vor der Haustür.

 

Halteverbot am Umzugstag: Beantragen Sie eine rechtskräftige Genehmigung

Leider sieht man es immer wieder: Parkplätze die durch Möbel oder selbstgebastelte Halteverbotsschilder blockiert werden. Das funktioniert zwar, ist aber keine gute Idee. Denn einerseits können andere Verkehrsteilnehmer Ihre Hindernisse und Schilder ruhigen Gewissens ignorieren – oder noch schlimmer: Kommt es zu einem Unfall, riskieren Sie wegen gefährlichen Eingreifens in den Straßenverkehr eine saftige Geldbuße.

Die einfachste Lösung ist, Ihre Möbelspedition mit dem Einrichten der Parkverbotszone zu beauftragen. Sie können dies jedoch auch selbst erledigen, indem Sie ca. zwei Wochen vor dem Umzugstag bei Ihrer Gemeinde oder dem Ordnungsamt eine Halteverbotszone beantragen.

 

Folgende Unterlagen sollten Sie beim Antrag parat haben:

Wenn Sie die Halteverbotszone selbst beantragen, nehmen Sie bitte folgende Informationen mit:

  • Grund für das Halteverbot
  • Größe des benötigten Halteverbotes
  • Informationen zum Fahrzeug (idealerweise mit Kennzeichen) und dem zulässigen Gesamtgewicht
  • Datum, an dem Sie umziehen
  • den genauen Ort, für den die Halteverbotszone eingerichtet werden soll (idealerweise mit Fotos)

 

Das Aufstellen der Halteverbotsschilder

Wurde die Genehmigung erteilt, steht dem Parkverbot nichts im Wege. Bitte beachten Sie, dass die Schilder mindestens 72 Stunden vor dem Umzugsbeginn aufgestellt sein müssen. Die Schilder können Sie sich für die Dauer des Halteverbotes bei einem regionalen Schilder-Anbieter ausleihen.

Sollte sich am Umzugstag doch ein Fahrzeug auf dem gesperrten Bereich befinden, können Sie es oft problemlos abschleppen lassen, da der Halter in den Tagen der Vorankündigung die Möglichkeit hatte, sein Fahrzeug frühzeitig zu entfernen. Wichtig hierbei ist es, dass alle Fahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt der Schilderaufstellung in dem zu sperrenden Bereich befinden, in einem Aufstellungsprotokoll, in dem Sie auch die Ventilstellungen der Reifen festhalten, dokumentiert werden.

Auch wenn die Gebühr für das Einrichten eines Halteverbots zwischen 10 und teilweise sogar 50 EUR liegen kann, lohnt sich der Aufwand. Ihr Möbeltransporter steht so direkt vor Ihrer Tür. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Kraft und Nerven.

 

Ein Service Ihrer Möbelspedition

Gute Möbelspeditionen bieten Ihren Kunden die Dienstleistung für das Aufstellen eines temporären Halteverbotes immer mit an. Und das Europaweit. Dabei kümmern sich die Speditionsmitarbeiter um sämtliche Behördengänge und das Aufstellen der Halteverbotsschilder.

Wenn Sie Fragen hierzu haben, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns:

Telefonisch erreichen Sie uns montags bis freitags von 7:00 bis 17:00 Uhr unter (0)281 33 90 30 oder per E-Mail unter info@ridder-wesel.de.

 

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